Wir nehmen jeden Hinweis ernst: Deshalb betreiben wir eine interne Meldestelle, die unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu dient, uns über Missstände aus ihrem Arbeitsumfeld zu informieren. Unsere Vertrauensperson überprüft eingegangene Meldungen und ergreift im Ernstfall Maßnahmen, wie beispielsweise interne Untersuchungen oder das Einschalten der Behörden. Grundsätzlich ermöglicht es das Hinweisgeberschutzgesetz, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, hinweisgebenden Personen, sogenannte Whistleblower, einfach und ohne Angst vor Repressalien, auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Hinweise sollten dabei möglichst konkret und überprüfbar sein. Und: Wer seine Meldung lieber anonym abgeben möchte, der sollte dem Schreiben eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (z. B. eine anonymisierte E-Mail-Adresse) beifügen. Es gilt aber auch: Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben und Schadenersatzansprüche auslösen.
Externe Hinweisgeber, beispielsweise andere Unternehmen oder Personen der Öffentlichkeit, können ebenfalls unter hnwsbchlntgrtyprtld über Missstände informieren.
Der gesamte Prozess, egal ob intern oder extern, wird von einem Rechtsanwalt begleitet und unsere interne Meldestelle bzw. Menschenrechtsbeauftragte Adela Lankl unterliegt offiziell der Verschwiegenheitspflicht und Unabhängigkeitsgewähr.
Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:
Bereich | Kontakt |
---|---|
Meldestelle für den Bereich Kunststoffverarbeitung und Holding | hinweis.bachl.kb@integrityportal.de |
Meldestelle für den Bereich Betonwerke | hinweis.bachl.beton@integrityportal.de |
Meldestelle für die Bereiche Hoch- und Tiefbau und Granitwerk | hinweis.bachl.bau@integrityportal.de |
Meldestelle für die Bereiche Fenster- und Türenwerk und Bayerwald | hinweis.bachl.ft@integrityportal.de |
Meldestelle für den Bereich Mobilitätszentrum | hinweis.bachl.ma@integrityportal.de |
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie zur internen Meldestelle als auch zu externen Meldewegen und über Verfahren für Meldungen an Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Unionen findet ihr auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz unter www.bundesjustizamt.de.