Um die Energiewende voranzutreiben und die damit verbundenen Klimaziele samt CO2-Reduzierung im Gebäudebereich zu erreichen, unterstützt die Bundesregierung mit einem attraktiven Maßnahmenpaket bei der energetischen Sanierung. Dabei stehen zwei Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Hinweis: eine Kombination aus beiden Förderungen ist nicht möglich!
Förderung von Einzelmaßnahmen der energetischen Modernisierung an der Gebäudehülle, auch für den sommerlichen Wärmeschutz.
Förderung von energetischen Maßnahmenpaketen (Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik), die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen.
Prozentualer Abzug der Aufwendungen bei der Einkommenssteuer. Kann für eigene, zu Wohnzwecken genutzte Gebäude in Anspruch genommen werden.
Bonus für BEG-geförderte Maßnahmen als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der von einem Energieberater erstellt wird.
Die BAFA gewährt einen Investitionszuschuss für die anfallenden Kosten eines Energieeffizienz-Experten bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung (keine Fördermittelberatung). Auch KfW-Kreditprogramme können in diesem Zusammenhang gewährt werden.
BEG-Förderprogramme können sowohl Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften als auch Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften in Anspruch nehmen. Eine vollständige Auflistung der Antragsberechtigten finden Sie in den BEG-Richtlinien.
Den Steuerbonus können steuerpflichtige Eigentümer, die ein selbstgenutztes Wohneigentum (Haus oder Wohnung) energetisch sanieren. Das Haus oder die Wohnung muss bei der Durchführung der Maßnahmen älter als zehn Jahre sein und der Steuerpflichtige muss, solange er die Sanierungsausgaben geltend macht, auch selbst im Wohneigentum wohnen. Außerdem kann die Steuerermäßigung nur dann gewährt werden, wenn die Maßnahmen nicht schon anderweitig steuerlich geltend gemacht wurden.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle beitragen:
Wichtig: Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Außerdem gelten für die Sanierung technische Mindestanforderungen.
BAFA-Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
KfW-Förderkredite für BEG EM und BEG WG
Alle Angaben zum Thema Förderung sind ohne Gewähr!
KfW-Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen (BEG WG)
ESanMV-Steuerförderung
Um Anspruch auf die BEG Fördermöglichkeiten zu erhalten, muss ein Energieberater für die Fachplanung/Baubegleitung hinzugezogen werden. Eine gute Übersicht aller Experten in Deutschland und in Ihrer Nähe finden Sie unterwww.energie-effizienz-experten.de.